Der Bau von Fertighäusern aus Holz gestaltet sich unterschiedlich von der klassischen Bauweise.
Charakteristisch für die Holzbauweise von Marles - Fertighäusern ist, dass zur Gänze aus Holz gefertigtes, industriell hergestelltes Objekt (die gesamte Konstruktion), einschließlich der Fassade und der Montage von Fenstern und Türen unter kontrollierten Klimaverhältnissen vorgefertigt wird, was eine Qualitätsgarantie bietet und einen witterungsunabhängigen und raschen Arbeitsablauf auf der Baustelle gewährleistet.
Es ist nämlich äußerst wichtig, dass der Bau des Objekts größtenteils nach zuvor vorbereiteten und computerunterstützten Werksplänen verläuft und dabei die Normen der Industrieproduktion konsequent eingehalten werden. Die Arbeit in der Produktion wird präzise durchgeführt, wobei erfahrene Fachkräfte eingesetzt und die vorgeschriebenen Verfahren angewandt werden. Dabei ist von größter Bedeutung, dass alle industriell gefertigten Module genau und ohne Toleranzen hergestellt werden. Dies ist die wesentliche Bedingung, dass die Fugen und Stöße genau ineinander greifen, was bei der Gewährleistung der wesentlichen Eigenschaften des Objekts an erster Stelle steht.
Die Montage der industriell hergestellten Marles - Häuser erfolgt auf der Baustelle unter fachlicher Aufsicht von hochqualifizierten Fachkräften, welche das Haus in ein paar Tagen errichten, daraufhin können die Abschlussarbeiten beginnen. Dadurch wird das Haus geringeren Witterungsverhältnissen und wesentlich geringerem menschlichen Versagen ausgesetzt, was auf der Baustelle ein größeres Risiko darstellt als im industriellen Fertigungsprozess.
Darstellung der Errichtung des industriell hergestellten Marles-Fertighauses.
1. Aushub des Fundaments oder des Kellers und Vorbereitung der Grundplatte oder des Kellers.
2. Industrielle Herstellung der Gebäudekonstruktion samt Einbau von Fenstern und Türen sowie die Ausführung der Fassade in den Produktionsräumen.
3. Montage des Marles-Hauses.
4. Ausführung der Dachdeckung, Spengler- und Fassadenarbeiten.
5. Ausführung der Maschinen-
und Elektroinstallationen im Objekt und Ausführung der Estriche.
6. Ausführung der Maler- und Anstreicherarbeiten, Parkett- und Fliesenverlegung, Ausführung der Innentreppe, Arbeiten im Sanitärbereich und Montage der Innentüren.