Einholung der Baugenehmigung
1. Das Verfahren beginnt mit der Beantragung einer Baugenehmigung bei der Verwaltungseinheit, in der sich Ihr Haus befindet. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Die Unterlagen zur Erlangung der Baugenehmigung (DGD), die einen technischen Bericht mit einer Beschreibung der Konstruktion, des Standorts und grafischen Abbildungen sowie Beschreibungen enthalten müssen, die den Standort, das Design, die funktionalen und technischen Merkmale des geplanten Baus bestimmen.
- Gutachten zuständiger Gutachter. Ausführlichere Informationen zum Verfahren zur Erlangung verschiedener Projektunterlagen finden Sie hier.
2. Die Verwaltungsbehörde prüft und verifiziert die Angemessenheit des eingereichten Antrags (er enthält alle aufgeführten Anlagen und das Eigentum ist nachgewiesen).
3. Bei Unklarheiten im Projekt oder erforderlichen Ergänzungen der Unterlagen wird der Antragsteller aufgefordert, die Unterlagen zu vervollständigen.
4. Sobald der Antrag vollständig ist, entscheidet die Verwaltungsbehörde, wer die Anzeigeparteien sind. Wenn uns die Unterschriften der Anzeigeparteien vorliegen, wird das Verwaltungsverfahren fortgesetzt.
5. Anschließend erhalten Sie von der Gemeinde einen Bescheid über die Höhe des von Ihnen zu zahlenden Gemeindeabgabenbeitrags sowie die Verwaltungsgebühr für das Baugenehmigungsverfahren.
Die Frist für die Erteilung einer Entscheidung über den Bauantrag beträgt 60 Tage ab Einreichung eines vollständigen Bauantrags. Wenn jedoch eine Abstimmung mit den Gutachtern erforderlich ist, beträgt die Frist für die Erteilung einer Entscheidung 90 Tage ab Einreichung des vollständigen Antrags. In der Praxis hat die Erfahrung gezeigt, dass die Dauer des Verfahrens vom Verwaltungsbeamten und der Verwaltungseinheit sowie der Anzahl der bei ihnen anhängigen Anträge abhängt.
6. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist und alle Verpflichtungen beglichen wurden, erteilt die Verwaltungsbehörde Ihre Baugenehmigung.
7. Alle am Verfahren beteiligten interne und externe Parteien werden über die Genehmigung informiert und können innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Bescheids über die Baugenehmigung Einspruch einlegen.
8. Wenn innerhalb von 8 Tagen kein Einspruch eingelegt wird, wird die Baugenehmigung rechtskräftig.