27. 11. 2019

Erforderliche Unterlagen für den Hausbau

  • Die erfolgreiche Realisierung eines jeden Projekts erfordert eine präzise, ​​koordinierte und professionelle Vorbereitung aller erforderlichen Entwürfe und zugehörigen Zeichnungen.

    Bei Marles sind wir uns aller Verfahren und bürokratischen Hürden bewusst, die Sie auf dem Weg zu Ihrem Traumhaus mit Sicherheit erwarten. Um Ihnen das Bauen so angenehm wie möglich zu machen, verfügt Marles über ein eigenes Architekturbüro, in dem wir alle gewünschten Projekte erstellen und sicherstellen, dass sie miteinander kompatibel sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

    Im Rahmen des schlüsselfertigen Hausangebots erstellen wir die gesamte Projektdokumentation für die Erlangung einer Baugenehmigung (DGD), erstellen die Ausführungsprojekte (PZI und PID) und kümmern uns nach Abschluss der Bauarbeiten um die Erlangung einer Gebrauchsgenehmigung.
1. Konzeptentwurf zur Erlangung von Projekt- und sonstigen Bedingungen (IDZ)
  • Der zur Erlangung von Projekt- und sonstigen Bedingungen erforderliche Konzeptentwurf („IDZ“) ist der Konzeptentwurf eines Gebäudes, der die Platzierung des Gebäudes in der Umgebung zeigt. Er umfasst einen Grundriss des Gebäudes mit Abmessungen, Grundrissen und Querschnitten. Nach der Erstellung wird er an die zuständigen Behörden (Gutachter) gesendet, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen (Anschluss an die Wasser-, Abwasser- und Stromnetze, Zugang zu öffentlichen Straßen, Schutzgebiete, Pufferzonen usw.) die Projektbedingungen bereitstellen.
2. Projektdokumentation zur Erlangung von Gutachten und einer Baugenehmigung („DGD“)

Auf Grundlage des Konzeptentwurfs („IDZ“) und der Projektbedingungen (Anforderungen) der Gutachter, beginnt die Erstellung der für die Erteilung einer Baugenehmigung („DGD“) erforderlichen Projektdokumentation. Die Baugenehmigungsdokumentation („DGD“) muss einen technischen Bericht mit einer Beschreibung der Konstruktion, des Standorts sowie grafischen Darstellungen und Beschreibungen enthalten, die den Standort, das Design, die funktionalen und technischen Merkmale des geplanten Bauwerks definieren.

Die vollständig ausgefüllte DGD-Dokumentation wird den Gutachtern zur Überprüfung vorgelegt. Wenn alle ihre Bedingungen und Anforderungen in der Dokumentation erfüllt sind, erteilen sie eine positive Stellungnahme (Zustimmung) in Bezug auf die Projektlösungen. Zur Erteilung einer Baugenehmigung muss die entsprechende DGD-Dokumentation der zuständigen Verwaltungseinheit vorgelegt werden.

3. Baugenehmigung
  • Nach erfolgreichem Antrag der Baugenehmigung erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der öffentlichen Versorgungsabgabe und anschließend einen Bescheid über die Entschädigung für die Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Flächen. Beides muss geklärt sein, bevor die Verwaltungseinheit die Baugenehmigung erteilen kann. Nähere Informationen zum Ablauf der Baugenehmigung finden Sie hier.
4. Projektdokumentation für die Baudurchführung (PZI)

Parallel zum Verfahren zur Erlangung der Baugenehmigung können Sie mit der Erstellung der Projektdokumentation zur Baudurchführung („PZI“) beginnen, die als Grundlage für die Erklärung des Baubeginns und die tatsächliche Baudurchführung dient.

Die PZI-Dokumentation umfasst alle detaillierten Architekturzeichnungen, detaillierten Ausführungspläne, Strukturberechnungen und Bewehrungspläne sowie Pläne für die elektrische und mechanische Installation, einschließlich aller erforderlichen Ausarbeitungen und Berichte. Sie umfasst außerdem ein detailliertes Verzeichnis aller Bau-, Handwerks- und Installationsarbeiten, ein Materialverzeichnis, eine Beschreibung und grafische Darstellung der technischen Lösungen, einen detaillierten Strukturplan sowie einen elektrischen und mechanischen Plan.

Sobald die Baugenehmigung rechtskräftig ist, müssen Sie den Baubeginn bei der zuständigen Verwaltungseinheit anmelden. Dem Antrag müssen die PZI-Dokumentation und eine Abgrenzungszeichnung (erstellt von einem Vermesser) beigefügt sein. Acht Tage danach kann mit dem Bau begonnen werden.

5. Projektdokumentation der ausgeführten Arbeiten (PID) und Betriebsgenehmigung
  • Die Projektdokumentation der ausgeführten Arbeiten („PID“) dient dazu, etwaige Abweichungen des fertiggestellten Bauwerks von der Baugenehmigungsdokumentation zu beschreiben und aufzuzeigen. Die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten dient als Grundlage für die Erlangung der Betriebsgenehmigung, die Ihnen anschließend die Erteilung einer Hausnummer und damit die offizielle Inbetriebnahme Ihres Gebäudes ermöglicht.