Erforderliche Unterlagen für den Hausbau
Auf Grundlage des Konzeptentwurfs („IDZ“) und der Projektbedingungen (Anforderungen) der Gutachter, beginnt die Erstellung der für die Erteilung einer Baugenehmigung („DGD“) erforderlichen Projektdokumentation. Die Baugenehmigungsdokumentation („DGD“) muss einen technischen Bericht mit einer Beschreibung der Konstruktion, des Standorts sowie grafischen Darstellungen und Beschreibungen enthalten, die den Standort, das Design, die funktionalen und technischen Merkmale des geplanten Bauwerks definieren.
Die vollständig ausgefüllte DGD-Dokumentation wird den Gutachtern zur Überprüfung vorgelegt. Wenn alle ihre Bedingungen und Anforderungen in der Dokumentation erfüllt sind, erteilen sie eine positive Stellungnahme (Zustimmung) in Bezug auf die Projektlösungen. Zur Erteilung einer Baugenehmigung muss die entsprechende DGD-Dokumentation der zuständigen Verwaltungseinheit vorgelegt werden.
Parallel zum Verfahren zur Erlangung der Baugenehmigung können Sie mit der Erstellung der Projektdokumentation zur Baudurchführung („PZI“) beginnen, die als Grundlage für die Erklärung des Baubeginns und die tatsächliche Baudurchführung dient.
Die PZI-Dokumentation umfasst alle detaillierten Architekturzeichnungen, detaillierten Ausführungspläne, Strukturberechnungen und Bewehrungspläne sowie Pläne für die elektrische und mechanische Installation, einschließlich aller erforderlichen Ausarbeitungen und Berichte. Sie umfasst außerdem ein detailliertes Verzeichnis aller Bau-, Handwerks- und Installationsarbeiten, ein Materialverzeichnis, eine Beschreibung und grafische Darstellung der technischen Lösungen, einen detaillierten Strukturplan sowie einen elektrischen und mechanischen Plan.
Sobald die Baugenehmigung rechtskräftig ist, müssen Sie den Baubeginn bei der zuständigen Verwaltungseinheit anmelden. Dem Antrag müssen die PZI-Dokumentation und eine Abgrenzungszeichnung (erstellt von einem Vermesser) beigefügt sein. Acht Tage danach kann mit dem Bau begonnen werden.